Kleine Regelkunde

Allgemeine Informationen der Kinderkrippe Sonnenhügel

Krankheiten:

  • Lassen Sie Ihr Kind bei Fieber, Unwohlsein oder Durchfallerkrankungen zu Hause.
  • Bei Erbrechen, Durchfall oder Fieber ist es laut Arzt Pflicht, die Kinder 48 Stunden nach dem letzten Auftreten nicht in die Einrichtung zu bringen.
  • Falls bei Ihrem Kind eine ansteckende Krankheit auftritt, ist es ebenfalls Pflicht die Kinder, die von Arzt vorgegebene Zeit zu Hause zu lassen. In beiden Fällen ist es wichtig in der Einrichtung anzurufen und euer Kind zu entschuldigen. So können wir gegebenenfalls vorbeugende Maßnahmen einleiten.
  • In unserer Einrichtung verabreichen wir ausschließlich und nur mit einer schriftlichen Bestätigung des Kinderarztes Antibiotika. Einen entsprechenden Vordruck (Name des Medikaments, Dosierung und Dauer der Einnahme) gibt es auf Anfrage bei der Gruppenleitung oder der Gesamtleitung.

Ohne diese Bestätigung wird kein Medikament verabreicht.

Buchungszeiten:

  • Bitte halten Sie sich an die von Ihnen gebuchten Zeiten.
  • Die Arbeitszeiten der Mitarbeiterinnen sind exakt auf die Buchungszeiten der Kinder abgestimmt.
  • Es ist nicht möglich, die gebuchten Zeiten oder Tage zu verschieben, d.h. Ich komme heute etwas später als gebucht, deshalb hole ich mein Kind auch etwas später ab, oder: am Montag war mein Kind krank, deshalb kommt es am Donnerstag, obwohl ich diesen Tag nicht gebucht habe.
  • Die Erstellung unseres Dienstplanes richtet sich exakt nach den gebuchten Zeiten.
  • Wer größere Flexibilität benötigt, sollte deshalb großzügig buchen. Innerhalb der gebuchten Zeiten spielen variable Bring- und Abholzeiten keine Rolle.

Bitte denken Sie auch daran, dass auch die letzte Mitarbeiterin um 17 Uhr (Mo-Do) bzw. um 15 Uhr (Freitag) Dienstschluss hat. Es reicht nicht aus, wenn sie um 17 Uhr bzw. 15 Uhr erst in die Einrichtung kommen, um Ihr Kind abzuholen.

Essensregelung:

  • es wird jedes Essen, wenn die Kinder bis 12:00 Uhr am Vortag abgemeldet sind, zurückerstattet
  • die Zurückzahlung erfolgt jeweils zum Ende des Kindergartenjahres
  • pro Essen werden 3,00 € erstattet.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Das Informationsblatt finden Sie im Download-Bereich zum Ausdrucken.