Ende der Testungen im Bereich der Kindertagesbetreuung
Wie bereits im 470. Newsletter mitgeteilt, endet ab 1. Mai 2022 die Testnachweispflicht für alle Kinder und Beschäftigten im Bereich der Kindertagesbetreuung. Gleichzeitig enden auch das Selbsttestangebot durch den Freistaat Bayern und die Angebotspflicht der Träger. Das heißt, ab dem 1. Mai 2022 werden keine neuen Berechtigungsscheine zur Verfügung gestellt. Ausgegebene Berechtigungsscheine können nicht mehr eingelöst werden.