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Aufgrund der aktuellen Kostenentwicklung und der Elternbeitragsempfehlung
unseres Dachverbandes "Caritas" wurde eine neue Beitragskalkulation in einem größeren Umfang für unsere Krippen nötig. Daher haben wir uns  im Einvernehmen mit den jeweiligen Elternbeiräten entschlossen, die Beiträgserhöhungen in zwei Schritten - zum 01.01.2020 und zum 01.09.2020 - vorzunehmen.

Elternbeitrag pro Monat (12 Beiträge pro Jahr) ab 01. Jan. 2020 und zum 01.Sept. 2020

Elternbeiträge

Kosten

 

 

 

 

 

 

Monatlich werden 4 € Spielgeld vom Beitrag an die Gruppe ausgezahlt.

Geschwisterrabatt

Geschwister die in der Krippe oder im Kindergarten sind, erhalten eine Ermäßigung von 10 %. Diese berechnet sich aus dem Elternbeitrag abzüglich des Spielgeldes. Sie wird immer dem älteren Krippen- bzw. Kindergartenkind gutgeschrieben. Für Familien mit drei Kindern, die im Bereich Krippe und Kindergarten betreut werden, ist das günstigste Kind beitragsfrei.

Zuschüsse

Kindergarten

Seit 1. April 2019 übernimmt der Freistaat Bayern einen finanziellen Zuschuss von 100,00 Euro auf den Kindergartenbeitrag für alle Kinder nach Vollendung des 3. Lebensjahres. Dieser Beitragszuschuss ist seitens des Gesetzgebers mit einer Stichtagsregelung an das Kindergartenjahr gekoppelt. Er gilt ab dem 1. September des Kalenderjahres, in dem das Kind drei Jahre alt wird und wird bis zur Einschulung gezahlt.

Was heißt Stichtagsregelung:

Kinder, die zwischen dem 1. September - 31. Dezember eines Kalenderjahres drei Jahre alt werden, bekommen ab dem 1. September des gleichen Jahres diese 100,00 €.

Kinder die ab Januar eines Kalenderjahres das dritte Lebensjahr vollenden, bekommen die Ermäßigung erst ab 1. September des gleichen Jahres.

Dieser Landeszuschuss wird automatisch vom Elternbeitrag abgezogen.

Krippe

Krippen-Eltern erhalten seit 1. September 2018 das sogenannte Bayerische Familiengeld. Der Freistaat Bayern gewährt den Eltern für jedes Kind im zweiten und dritten Lebensjahr, das heißt vom 13. - zum 36. Lebensmonat 250,00 € pro Monat. Ab dem dritten Kind 300,00 €. Das Familiengeld soll es den Eltern ermöglichen, die Betreuungsform für ihre Kinder selbst zu bestimmen. Dies dient nicht zur Existenzsicherung ( vgl. Art. 1 BayFamGG). Seit 1. Januar 2020 ist auch das sog. Krippengeld eingeführt worden. Damit sollen Familien mit bis zu 100,00 € im Monat zusätzlich entlastet werden, deren Kinder – ab dem zweiten Lebensjahr - die Krippe tatsächlich besuchen. Das Krippengeld ist einkommensabhängig und muss von den Familien selbst beantragt werden, der Antrag samt Erläuterungen steht auf der Homepage des ZBFS www.zbfs.bayern.de/familie/krippengeld

Kosten2 

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