Kosten

Elternbeiträge





Durchschnittliche tägliche BuchungGesamtstunden pro WocheKrippe ab 01.09.2025Kindergarten ab 01.09.2025
mehr als 3 – 4 Stunden20 Stunden250,00 €165,00 €
mehr als 4 – 5 Stunden25 Stunden275,00 €180,00 €
mehr als 5 – 6 Stunden30 Stunden300,00 €195,00€
mehr als 6 – 7 Stunden35 Stunden320,00 €210,00 €
mehr als 7 – 8 Stunden40 Stunden350,00 €230,00 €
mehr als 8 – 9 Stunden45 Stunden370,00 €245,00 €
mehr als 9 Stunden50 Stunden400,00 €260,00 €




Monatlich werden 4 € Spielgeld vom Beitrag an die Gruppe ausgezahlt.

Geschwisterrabatt

Für das zweite Kind gibt es 10% Vergünstigung. Ab dem drittem Kind ist die Betreuung im Kindergarten kostenfrei, im Hort gibt es 10 % Vergünstigung. Die Ermäßigungen gelten jeweils für die ältesten Kinder und berechnen sich aus dem Elternbeitrag abzüglich des Spielgeldes.

Zuschüsse

Kindergarten

Seit 1. April 2019 übernimmt der Freistaat Bayern einen finanziellen Zuschuss von 100,00 € auf den Kindergartenbeitrag für alle Kinder nach Vollendung des 3. Lebensjahres. Dieser Beitragszuschuss ist seitens des Gesetzgebers mit einer Stichtagsregelung an das Kindergartenjahr gekoppelt. Er gilt ab dem 1. September des Kalenderjahres, in dem das Kind drei Jahre alt wird und wird bis zur Einschulung gezahlt.

Was heißt Stichtagsregelung?

Kinder, die zwischen dem 1. September bis 31. Dezember eines Kalenderjahres drei Jahre alt werden, bekommen ab dem 1. September des gleichen Jahres diese 100,00 €. Kinder, die ab Januar eines Kalenderjahres das dritte Lebensjahr vollenden, bekommen die Ermäßigung erst ab dem 1. September des gleichen Jahres. Dieser Landeszuschuss wird automatisch vom Elternbeitrag abgezogen.

Krippe

Krippeneltern erhalten seit 1. September 2018 das sogenannte Bayerische Familiengeld. Der Freistaat Bayern gewährt den Eltern für jedes Kind im zweiten und dritten Lebensjahr, das heißt vom 13. bis 36. Lebensmonat 250,00 € pro Monat. Ab dem dritten Kind 300,00 €. Das Familiengeld soll es den Eltern ermöglichen, die betreuungsform für ihre Kinder selbst zu bestimmen. Dies dient nicht zur Existenzsicherung (vgl. Art. 1 BayFamGG).

Seit 1. Januar 2020 ist auch das sog. Krippengeld eingeführt worden. Damit sollen Familien mit bis zu 100,00 € im Monat zusätzlich entlastet werden, deren Kinder – ab dem zweiten Lebensjahr – die krippe tatsächlich besuchen. Das Krippengeld ist einkommensabhängig und muss von den Familien selbst beantragt werden, der Antrag samt Erläuterungen steht auf der Homepage des ZBFS: www.zbfs.bayern.de/familie/krippengeld

sonstige Kosten


KrippeKindergarten
EssensgeldEine Mahlzeit kostet 4,50 € inkl. Küchenkraft.
Unsere Krippenkinder, die länger als 11.15 Uhr betreut werden, essen alle warm zu Mittag. Hier besteht jedoch die Möglichkeit an einzelnen tagen Essen mit zu buchen.
Es werden monatlich die tatsächlich genutzten Essen von Ihrem Konto eingezogen. Dies erfolgt Anfang des darauffolgenden Monats. Sie können täglich bis 7.30 Uhr das Essen abbestellen. Für alle Abmeldungen nach 7.30 Uhr wird Ihnen der Anruftag in Rechnung gestellt.
Eine Mahlzeit kostet 4,50 € inkl. Küchenkraft.
Sie können wählen, ob Ihr Kind mittags eine warme Mahlzeit bekommt oder ob sie Ihm zusätzlich zum Frühstück noch ein Vesper mitgeben und es aus der Dose isst.
Eine Mischform ist (außer freitags) nicht möglich. z. B. Montag – Freitag warm essen
Montag – Donnerstag warm essen + Freitag kalt essen (Brotdose)
Montag – Freitag kalt essen (Brotdose)
Es werden monatlich die tatsächlich genutzten Essen von Ihrem Konto eingezogen. Dies erfolgt Anfang des darauffolgenden Monats. Sie können täglich bis 7.30 Uhr das Essen abbestellen. Für alle Abmeldungen nach 7.30 Uhr wird Ihnen der Anruftag in Rechnung gestellt.
Getränkegeld3,00 € im Monat / 36,00 € im Jahr3,50 € im Monat / 42,00 € im Jahr
PortfoliogeldIm 1. Jahr: 10,00 € alle weiteren 5,00 €Im 1. Jahr: 10,00 € alle weiteren 5,00 €
UmbuchungenDie erste Umbuchung im Jahr ist kostenfrei, jede weitere kostet 5,00 €. Eine Umbuchung ist möglich, wenn die Betreuungsstunden gleich bleiben oder erhöht werden. Das Reduzieren der Betreuungsstunden ist zum Kita-Start im September möglich.Die erste Umbuchung im Jahr ist kostenfrei, jede weitere kostet 5,00 €. Eine Umbuchung ist möglich, wenn die Betreuungsstunden gleich bleiben oder erhöht werden. Das Reduzieren der Betreuungsstunden ist zum Kita-Start im September möglich.
Anmeldegebühr einmalig5,00 €5,00 €