Elternbeiträge
| Durchschnittliche tägliche Buchung | Gesamtstunden pro Woche | Krippe ab 01.09.2025 | Kindergarten ab 01.09.2025 |
| mehr als 3 – 4 Stunden | 20 Stunden | 250,00 € | 165,00 € |
| mehr als 4 – 5 Stunden | 25 Stunden | 275,00 € | 180,00 € |
| mehr als 5 – 6 Stunden | 30 Stunden | 300,00 € | 195,00€ |
| mehr als 6 – 7 Stunden | 35 Stunden | 320,00 € | 210,00 € |
| mehr als 7 – 8 Stunden | 40 Stunden | 350,00 € | 230,00 € |
| mehr als 8 – 9 Stunden | 45 Stunden | 370,00 € | 245,00 € |
| mehr als 9 Stunden | 50 Stunden | 400,00 € | 260,00 € |
Monatlich werden 4 € Spielgeld vom Beitrag an die Gruppe ausgezahlt.
Geschwisterrabatt
Für das zweite Kind gibt es 10% Vergünstigung. Ab dem drittem Kind ist die Betreuung im Kindergarten kostenfrei, im Hort gibt es 10 % Vergünstigung. Die Ermäßigungen gelten jeweils für die ältesten Kinder und berechnen sich aus dem Elternbeitrag abzüglich des Spielgeldes.
Zuschüsse
Kindergarten
Seit 1. April 2019 übernimmt der Freistaat Bayern einen finanziellen Zuschuss von 100,00 € auf den Kindergartenbeitrag für alle Kinder nach Vollendung des 3. Lebensjahres. Dieser Beitragszuschuss ist seitens des Gesetzgebers mit einer Stichtagsregelung an das Kindergartenjahr gekoppelt. Er gilt ab dem 1. September des Kalenderjahres, in dem das Kind drei Jahre alt wird und wird bis zur Einschulung gezahlt.
Was heißt Stichtagsregelung?
Kinder, die zwischen dem 1. September bis 31. Dezember eines Kalenderjahres drei Jahre alt werden, bekommen ab dem 1. September des gleichen Jahres diese 100,00 €. Kinder, die ab Januar eines Kalenderjahres das dritte Lebensjahr vollenden, bekommen die Ermäßigung erst ab dem 1. September des gleichen Jahres. Dieser Landeszuschuss wird automatisch vom Elternbeitrag abgezogen.
Krippe
Krippeneltern erhalten seit 1. September 2018 das sogenannte Bayerische Familiengeld. Der Freistaat Bayern gewährt den Eltern für jedes Kind im zweiten und dritten Lebensjahr, das heißt vom 13. bis 36. Lebensmonat 250,00 € pro Monat. Ab dem dritten Kind 300,00 €. Das Familiengeld soll es den Eltern ermöglichen, die betreuungsform für ihre Kinder selbst zu bestimmen. Dies dient nicht zur Existenzsicherung (vgl. Art. 1 BayFamGG).
Seit 1. Januar 2020 ist auch das sog. Krippengeld eingeführt worden. Damit sollen Familien mit bis zu 100,00 € im Monat zusätzlich entlastet werden, deren Kinder – ab dem zweiten Lebensjahr – die krippe tatsächlich besuchen. Das Krippengeld ist einkommensabhängig und muss von den Familien selbst beantragt werden, der Antrag samt Erläuterungen steht auf der Homepage des ZBFS: www.zbfs.bayern.de/familie/krippengeld
sonstige Kosten
| Krippe | Kindergarten | |
| Essensgeld | Eine Mahlzeit kostet 4,50 € inkl. Küchenkraft. Unsere Krippenkinder, die länger als 11.15 Uhr betreut werden, essen alle warm zu Mittag. Hier besteht jedoch die Möglichkeit an einzelnen tagen Essen mit zu buchen. Es werden monatlich die tatsächlich genutzten Essen von Ihrem Konto eingezogen. Dies erfolgt Anfang des darauffolgenden Monats. Sie können täglich bis 7.30 Uhr das Essen abbestellen. Für alle Abmeldungen nach 7.30 Uhr wird Ihnen der Anruftag in Rechnung gestellt. | Eine Mahlzeit kostet 4,50 € inkl. Küchenkraft. Sie können wählen, ob Ihr Kind mittags eine warme Mahlzeit bekommt oder ob sie Ihm zusätzlich zum Frühstück noch ein Vesper mitgeben und es aus der Dose isst. Eine Mischform ist (außer freitags) nicht möglich. z. B. Montag – Freitag warm essen Montag – Donnerstag warm essen + Freitag kalt essen (Brotdose) Montag – Freitag kalt essen (Brotdose) Es werden monatlich die tatsächlich genutzten Essen von Ihrem Konto eingezogen. Dies erfolgt Anfang des darauffolgenden Monats. Sie können täglich bis 7.30 Uhr das Essen abbestellen. Für alle Abmeldungen nach 7.30 Uhr wird Ihnen der Anruftag in Rechnung gestellt. |
| Getränkegeld | 3,00 € im Monat / 36,00 € im Jahr | 3,50 € im Monat / 42,00 € im Jahr |
| Portfoliogeld | Im 1. Jahr: 10,00 € alle weiteren 5,00 € | Im 1. Jahr: 10,00 € alle weiteren 5,00 € |
| Umbuchungen | Die erste Umbuchung im Jahr ist kostenfrei, jede weitere kostet 5,00 €. Eine Umbuchung ist möglich, wenn die Betreuungsstunden gleich bleiben oder erhöht werden. Das Reduzieren der Betreuungsstunden ist zum Kita-Start im September möglich. | Die erste Umbuchung im Jahr ist kostenfrei, jede weitere kostet 5,00 €. Eine Umbuchung ist möglich, wenn die Betreuungsstunden gleich bleiben oder erhöht werden. Das Reduzieren der Betreuungsstunden ist zum Kita-Start im September möglich. |
| Anmeldegebühr einmalig | 5,00 € | 5,00 € |
