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Aufhebung der Isolationspflicht bei Positivtestung

Ab dem 16. November 2022 wird die Isolationspflicht für positiv getestete Personen aufgehoben und durch weniger belastende Schutzmaßnahmen ersetzt.

Mit diesem Newsletter möchten wir Sie über die Änderung im Infektionsschutzgesetz informieren.

498. Newsletter
Allgemeine Informationen zur Kindertagesbetreuung

Informationen zum Coronavirus (SARS-CoV-2)

Aufhebung der Isolationspflicht bei Positivtestung

Ab dem 16. November 2022 wird die Isolationspflicht für positiv getestete Personen aufgehoben und durch weniger belastende Schutzmaßnahmen ersetzt.
Künftig gilt bei einem positiven PCR- oder PoC-Antigen-Schnelltest (z.B. in einem Testzentrum oder in einer Apotheke; nicht bei Selbsttests) grundsätzlich eine Maskenpflicht (mind. medizinische Gesichtsmaske). Die Staatsregierung setzt dabei auf mehr Eigenverantwortung im Umgang mit Corona. Informationen dazu finden Sie auf der Website des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege.

Auswirkungen auf die Kindertagesbetreuung

Auf den Bereich der Kindertagesbetreuung dürfte die Neuregelung kaum Auswirkungen haben, da schon bislang der Grundsatz galt, dass kranke Kinder die Kindertagesbetreuung nicht besuchen dürfen.

Für Kinder mit Symptomen gilt weiterhin folgende Empfehlung aus unserer Rahmenhygieneempfehlung:

  • Kranke Kinder oder Beschäftigte in reduziertem Allgemeinzustand mit Symptomen wie zum Beispiel Fieber, Husten, Kurzatmigkeit, Luftnot, Verlust des Geschmacks- und Geruchssinns, Hals oder Ohrenschmerzen, Schnupfen, Gliederschmerzen, starken Bauchschmerzen, Erbrechen oder Durchfall, soweit diese Symptome nicht auf chronische Erkrankungen oder eine Allergie zurückzuführen sind, bleiben zuhause! Ein Test muss nicht durchgeführt werden.
  • Kinder oder Beschäftigte mit nur leichten Symptomen können die Einrichtung regulär besuchen bzw. in der Einrichtung/Tagespflegestelle tätig werden. Ein Testerfordernis besteht in diesem Fall nicht.

Für positiv getestete Kinder und Beschäftigte gilt grundsätzlich eine Maskenpflicht anstelle der bisherigen Isolationspflicht. Kinder bis zum sechsten Geburtstag sind jedoch von der Maskenpflicht befreit. Hier besteht für die Träger die Möglichkeit, im Rahmen ihres individuellen Hygieneplans eine Regelung aufzunehmen, wonach nachweislich infizierte Kinder auch bei Symptomfreiheit die Einrichtung oder Tagespflegestelle nicht betreten dürfen, wenn sie nicht mindestens eine medizinische Maske tragen.

In der Rahmenhygieneempfehlung des Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales wird künftig auf eine entsprechende Möglichkeit hingewiesen werden. Bitte beachten Sie, dass die Rahmenhygieneempfehlung für die Einrichtungsträger unverbindlich ist. Sie enthält lediglich Empfehlungen bzw. zeigt mögliche Regelungen auf. Die Einrichtungsträger können sich bei der Erstellung ihrer individuellen Hygienekonzepte freiwillig an der Rahmenhygieneempfehlung orientieren. Sie können aber auch ein eigenes Konzept entwickeln.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Referat V 3 – Kindertagesbetreuung

Nachrichten

Anmeldebogen/Datenschutzklausel

Liebe Eltern,
da das Onlineportal "LittleBird" nicht wie gewünscht abläuft, haben wir den Anmeldebogen und die Datenschutzklausel für Sie zum Ausdrucken im  Download-Bereich zur Verfügung gestellt.

Frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr

Mit > diesem Weihnachtsgruß < senden wir unseren Dank für die vertrauensvolle und gute Zusammenarbeit.

Der Elternbeirat 2022/2023 stellt sich vor

Der Sonnenhügel hat einen neuen >Elternbeirat< gewählt. Wir freuen uns, dass sich so viele Mamis und Papis im Elternbeirat engagieren und aktiv an der Gestaltung unserer Einrichtung mitwirken. Dafür herzlichen Dank! Über die Arbeit des Elternbeirates können Sie sich nachfolgend informieren. 

Neue Informationen zur Corona-Pandemie

Aufhebung der Isolationspflicht bei Positivtestung

Ab dem 16. November 2022 wird die Isolationspflicht für positiv getestete Personen aufgehoben und durch weniger belastende Schutzmaßnahmen ersetzt.

Mit diesem Newsletter möchten wir Sie über die Änderung im Infektionsschutzgesetz informieren.

Zweiteilige Kurzfilmreihe „Murmel und Mo“ für Kinder

Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP) hat daher am 2. November 2022 die zweiteilige Kurzfilmreihe „Murmel und Mo“ für Kinder gestartet. In den beiden Filmen erkundet ein Mädchen gemeinsam mit ihrem Lieblingsstofftier das Immunsystem und die besondere Wirkung von Impfungen.

Schließtage für das Jahr 2023

Liebe Eltern,
>> Hier << und im Downloadbereich finden Sie unsere Schließtage für das Kalenderjahr 2023.

Personelle Veränderungen im Johanniszweigverein Sulzbach

Der Herbst als Jahreszeit der Veränderung bringt auch im Trägerverein unserer Kitas in Sulzbach viel Neues mit sich.
Die Neuigkeiten finden Sie >> Hier <<

Neue Informationen zur Corona-Pandemie

Bund sieht vorübergehende Änderung des Infektionsschutzgesetzes vor.

Mit diesem Newsletter möchten wir Sie über eine Änderung im Infektionsschutzgesetz des Bundes informieren.

Herbstfest 2022 am 24.09.2022

Am 24.09.2022 findet unser diesjähriges Herbstfest mit der Wahl des neuen Elternbeirates statt. >> Hierzu sind Sie ganz herzlich eingeladen <<.

 

Das neue Hügel-Echo "Sommer 2022" ist da!

Das neue >> Hügel-Echo << für den Sommer 2022 ist da, auch zum hochladen im Downloadbereich.

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